Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen fehr.solutions (nachfolgend "Anbieter") und den Nutzern der digitalen Schnitzeljagden (nachfolgend "Teilnehmer") über die Plattform Quitzel geschlossen werden.
Der Anbieter bietet digitale Schnitzeljagden an, die über eine Website genutzt werden können. Die Teilnahme an diesen Schnitzeljagden ist freiwillig und erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Anmeldung zu den digitalen Schnitzeljagden erfolgt über die Website. Mit der Anmeldung und der Bestätigung durch den Anbieter kommt der Vertrag zustande.
Die Teilnahme an den Schnitzeljagden erfordert ein internetfähiges Endgerät sowie einen Zugang zur Website. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, dass sein Gerät den technischen Anforderungen entspricht. Minderjährige benötigen die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.
Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der digitalen Schnitzeljagden entstehen. Die Haftung des Anbieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für den Verlust von Daten übernimmt der Anbieter keine Haftung, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Schnitzeljagden und gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung enthalten.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die Teilnehmer werden über wesentliche Änderungen rechtzeitig informiert. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung widerspricht.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
Letzte Aktualisierung: 29.08.2024